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Summary

Details

Page properties
Content
... ... @@ -1,20 +1,26 @@
1 -= Großgeräte (CIP / WAP) =
1 += CIP/WAP- und Großgeräte-Förderprogramme =
2 2  
3 +Für die Beschaffung von Geräten stehen Förderprogramme zur Verfügung für
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4 -== CIP/WAP Programm ==
5 +* studentische Arbeits- und Lehrräume sog. CIP-Pools (CIP-Programm)
6 +* wissenschaftliche Arbeitsplätze (WAP-Programm)
7 +* Großgeräte für Forschung und Lehre (Großgeräteprogramm der Länder)
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6 -Das Programm zur Förderung studentischer Arbeitsplätze (CIP) und wissenschaftlicher Arbeitsplätze wurde 2022 neu organisiert. An der TUM sind für die Beantragung von rdermittel die Prodekane Informationsmanagement (VIOs) zuständig. Den entsprechenden VIO Ihrer TUM School finden Sie unter [[https:~~/~~/www.it.tum.de/it/governance/cio-vd-io-gremium/>>https://www.it.tum.de/it/governance/cio-vd-io-gremium/]]
9 +Die Fördergelder können bei den unten genannten Stellen beantragt werden. Diese nnen Ihnen auch die Einzelheiten und Antragsmodalitäten nennen. Es stehen hrlich beschränkte Budgets und/oder prozentuale begrenzte Fördersummen für die Programme zur Verfügung. 
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8 -== Großgeräten der Länder ==
11 +== CIP/WAP Programm ==
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10 -Beim Großgeräteprogramm der Länder nnen Geräte für die Forschung und Lehre bezuschusst werden. Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter [[https:~~/~~/www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/grossgeraete-laender>>url:https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/grossgeraete-laender]]
13 +Die Programme zur Förderung der Ausstattung von studentischen Arbeits- und Lehrräume (CIP) und wissenschaftliche Arbeitsplätze (WAP) wurde 2022 neu organisiert. Seit dieser Zeit sind an der TUM für die Beantragung von Fördermittel die Prodekane Informationsmanagement (VIOs) zuständig. Den entsprechenden VIO Ihrer TUM School finden Sie unter [[https:~~/~~/www.it.tum.de/it/governance/cio-vd-io-gremium/>>https://www.it.tum.de/it/governance/cio-vd-io-gremium/]] Die Fördermittel werden nach festgelegten Regeln vom TUM CIO freigegeben.
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15 +== Großgeräteprogramm der Länder ==
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13 -Welche Formulare für die Beantragung des Großgerätes ausgefüllt werden, ist abhängig von dem Einsatz des Geräts
17 +Beim Großgeräteprogramm der Länder können Geräte für die Forschung und Lehre bezuschusst werden. Für die Beantragung ist aktuell die TUM Zentralabteilung Finanzen ZA3, Referat 33 (Drittmittel) zuständig. Ansprechpartnerin ist [[Fr. Petra Eberhard>>https://campus.tum.de/tumonline/pl/ui/$ctx/visitenkarte.show_vcard?pPersonenId=000A21DE32EC9005&pPersonenGruppe=3]]
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15 -* Wenn der Schwerpunkt der Verwendung in der Lehre liegt ist ein Antrag für ein Großgerät der Länder nach Art. 143c GG zu stellen. Dementsprechend das Antragsformular für diese Geräte auszufüllen. Dies ist der DFG-Vordruck 21.20a
16 -* Wenn das Gerät vorwiegend für die Forschung eingesetzt wird, ist der Antrag für ein Forschungsgroßgerät nach Art. 91b GG zu stellen. Hier ist dann der DFG-Vordruck 21.10 zu verwenden.
19 +Die genehmigungsfähigen Anträge werden von der ZA3 für die TUM gesammelt an die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG zur Begutachtung und anschließenden Genehmigung weitergeleitet. Die aktuellen Förderhöhen und Bagatellgrenzen für die Anträge können Sie bei der TUM ZA3 erfragen. Die Antragsformulare für das Großgeräteprogramm finden Sie unter [[https:~~/~~/www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/grossgeraete-laender>>url:https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/grossgeraete-laender]]
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18 -Für die Beantragung ist aktuell die TUM Zentralabteilung Finanzen ZA3, Referat 33 (Drittmittel) zuständig. Ansprechpartnerin ist [[Fr. Petra Eberhard>>https://campus.tum.de/tumonline/pl/ui/$ctx/visitenkarte.show_vcard?pPersonenId=000A21DE32EC9005&pPersonenGruppe=3]]
21 +Welche Formulare für die Beantragung des Grgerätes ausgefüllt werden, ist abhängig von dem Einsatz des Geräts:
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23 +* wenn der Schwerpunkt der Verwendung in der Lehre liegt, ist ein Antrag für ein Großgerät der Länder nach Art. 143c GG zu stellen. Dementsprechend ist der DFG-Vordruck 21.20a für diese Geräte auszufüllen.
24 +* wenn das Gerät vorwiegend für die Forschung eingesetzt wird, ist der Antrag für ein Forschungsgroßgerät nach Art. 91b GG zu stellen. Hierzu ist der DFG-Vordruck 21.10 zu verwenden.
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