Großgeraete
CIP/WAP-Förderprogramm und Großgerätebeschaffungen
Für die Beschaffung von Geräten in bestimmten Einsatzbereichen stehen Förderprogramme zur Verfügung. Es existieren Förderprogramme für
- studentische Arbeits- und Lehrräume, sog. CIP-Pools (CIP-Programm)
- wissenschaftliche Arbeitsplätze (WAP-Programm)
- Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG (Großgeräte mit Schwerpunkt für Forschung)
- Großgeräte der Länder nach Art. 143c GG (Großgeräte mit Schwerpunkt für Lehre)
Die Fördergelder können bei den unten genannten Stellen beantragt werden. Diese können Ihnen auch die Einzelheiten und Antragsmodalitäten nennen. Es stehen jährlich beschränkte Budgets und/oder prozentuale begrenzte Fördersummen für die Programme zur Verfügung.
CIP/WAP-Programm
Die Programme zur Förderung der Ausstattung von studentischen Arbeits- und Lehrräumen (CIP) sowie der wissenschaftlichen Arbeitsplätze (WAP) wurde 2022 neu organisiert. Seit dieser Zeit sind an der TUM für die Beantragung von Fördermittel die Prodekane Informationsmanagement (VIOs) zuständig. Den entsprechenden VIO Ihrer TUM School finden Sie unter https://www.it.tum.de/it/governance/cio-vd-io-gremium/ Die Fördermittel werden nach festgelegten Regeln vom TUM CIO freigegeben.
Großgerätebeschaffungen
Bei den Großgeräteprogrammen können Geräte für die Forschung und Lehre bezuschusst werden. Für die Beantragung ist aktuell die TUM Zentralabteilung Finanzen ZA3, Referat 31 (Haushalt) zuständig. Detaillierte Informationen finden Sie im Dienstleistungskompass unter https://portal.mytum.de/kompass/index/kompass/rechnungswesen/Grossgeraetebeschaffungen
Die Antragsformulare für Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG und Großgeräte der Länder nach Art. 143c GG finden Sie unter https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/grossgeraete-laender